Laub im Herbst: Wer muss den Gehweg räumen?
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Nasses Laub auf dem Gehweg bildet eine rutschige Schicht und kann so zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer werden. Daher muss es regelmäßig entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Doch bei wem liegt die Verantwortung für das Blattwerk?
Wer ist für das Laub auf dem Gehweg zuständig?
Grundsätzlich muss die Stadtverwaltung oder die Gemeinde dafür Sorge tragen, dass öffentliche Gehwege und Straßen frei von Laub sind, denn sie trägt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dabei ist es unerheblich, ob das Laub von öffentlichen Bäumen oder von einem Privatgrundstück stammt. Allerdings kann die Pflicht per Satzung an die Hauseigentümer übertragen werden.
Fragen Sie daher bei Ihrer zuständigen Verwaltung nach, welche Regelung in Ihrer Stadt oder Gemeinde gilt.
Muss man als Mieter Laub fegen?
Wurde die Räumpflicht von der Stadtverwaltung an die Hauseigentümer übertragen, kann diese Pflicht per Mietvertrag direkt an die Mieter weitergegeben werden. Dort sollten die Pflichten zur Räumung von Laub und Schnee sowie Streudienste klar geregelt sein. Entweder ist es dann Aufgabe der Mieter oder es wird ein professioneller Dienstleister beauftragt, wobei diese Kosten den Mietern in der Regel als Nebenkosten auferlegt werden.
Mieter müssen die Pflichten und Kosten zur Laubräumung allerdings nur dann übernehmen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Enthält der Vertrag keine solche Regelung, ist der Vermieter hierfür zuständig und kann dies später nicht mehr einfordern.
Wann muss Laub geräumt werden?
Die Uhrzeiten zur Laubräumung entsprechen denen des Winterdienstes. In der Regel müssen Gehwege daher werktags (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr von Laub befreit werden. An Sonn- und Feiertagen liegt das Zeitfenster zwischen 9 und 20 Uhr. Um ganz sicher zu sein, können Sie die lokalen Vorschriften ebenfalls bei Ihrer Gemeinde erfragen. Meist sind neben den Zeiten auch die Intensität sowie der Umfang der Reinigung geregelt, also ob neben den Gehwegen auch die Straßen von Laub befreit werden müssen.
Wie viel Laub ist auf dem Gehweg erlaubt?
Da ein restloses Entfernen der Blätter kaum möglich ist, stellt sich häufig die Frage, wie viel Laub auf dem Gehweg liegen darf. Hierzu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile. Das Landgericht Coburg hat in einem Schadensersatzfall einer gestürzten Passantin entschieden, dass "Gehwege im Bereich von Laubbäumen bei Laubfall immer eine gewisse Rutschgefahr aufweisen" und sich "Fußgänger hierauf einstellen müssten". Die Reinigung des Weges kann daher nur im Rahmen des Zumutbaren gefordert werden. (LG Coburg, 22.02.2008 - Az: 14 O 742/07)
Als Richtwert gilt: Mit wachsender Laubmenge steigt die Pflicht zur Räumung. Achten Sie stets darauf, dass keine Rutschgefahr entsteht. Vermeiden Sie daher eine geschlossene Laubdecke und kehren Sie umgehend bei Regen oder Frost.
Laub vom Nachbarn: Wer muss es fegen?
Ein häufiges Streitthema ist auch das Laub von fremden Bäumen, dass auf das eigene Grundstück geweht wird. In der Regel muss dies entschädigungslos hingenommen werden, ebenso wie Blütenblätter, Samen, Nadeln oder Tannenzapfen. Der Grundstückseigentumer ist dann für das Fegen sowie die Entsorgung verantwortlich.
Zwar gibt es Nachbarschaftsgesetze, die je nach Bundesland variieren, in denen Grenzabstände festgelegt sind und somit einen Mindestabstand für Bäume zum Nachbarn vorschreiben - allerdings gilt dies in der Regel nur für Neuanpflanzungen. Handelt es sich um einen älteren Baum oder haben Sie das Laub schon länger geduldet, hat eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg.
Nur in Ausnahmefällen, bei erheblicher Beeinträchtigung oder wenn der Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig hoch ausfällt, hat der Grundstücksbesitzer Anspruch auf eine sogenannte Laubrente. Diese Ausgleichszahlung soll den Aufwand finanziell ausgleichen. In den meisten Fällen wird die Klage auf Laubrente von Gerichten allerdings abgewiesen.
Wie wird Laub am besten entsorgt?
Bereits wenige Laubbäume reichen aus, um große Mengen an Laub zu erzeugen. Komposter und Biotonne stoßen dann schnell an ihre Grenzen. Wer die Möglichkeit hat, kann kleinere Laubhaufen im Garten belassen und so Igeln und anderen Kleintieren ein sicheres Winterquartier bieten. Im nächsten Jahr kann das Laub dann nach und nach in der Biotonne entsorgt werden. Auch als Frostschutz bietet es sich an, indem empfindliche Pflanzen mit einer Laubschicht bedeckt werden.
In vielen Gemeinden hat man im Frühjahr und Herbst die Möglichkeit, Laub kostenlos an Sammelplätzen und Wertstoffhöfen abzugeben. In großen Städten, wie beispielsweise Hamburg, sind Laubsäcke erhältlich, die zu festgesetzten Terminen abgeholt werden.
Strafbar ist hingegen das Verbrennen des Laubs oder das Abladen im Wald. Auch das Zusammenkehren der Blätter zu einem großen Haufen oder das Fegen auf die Fahrbahn ist untersagt. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weil das Laub die Gullys verstopfen und bei Starkregen zu Überschwemmungen führen kann.
Welche Gartengeräte eignen sich am besten zur Laubentfernung?
Für kleinere Gehwege reicht meist ein Besen oder Rechen vollkommen aus. Bei größeren Laubmengen oder zu reinigenden Flächen greifen viele Gartenbesitzer hingegen lieber zum Laubsauger oder -bläser. Diese gibt es elektrisch, mit Akku sowie benzinbetrieben. Bei besonders lautstarken Geräten muss allerdings die Lärmschutzverordnung berücksichtigt werden, sodass diese werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr eingesetzt werden dürfen. Besitzt der Laubsauger hingegen ein Umweltzeichen, handelt es sich um ein sehr leises Gerät, dass durchgehend von 7 bis 20 Uhr laufen darf.
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