Lärmbelästigung

Laubsauger / Laubbläser: Zu welchen Zeiten sind sie erlaubt?

Wenn im Herbst die Blätter fallen, hört man vielerorts Laubsauger und -bläser ihre Arbeit verrichten. Doch wer sich dabei nicht an die vorgegebenen Zeiten hält, kann schnell Ärger wegen Lärmbelästigung bekommen. Wir klären über die gesetzlichen Regelungen auf, zu welchen Zeiten die lauten Gartengeräte verwendet werden dürfen und was es sonst noch zu beachten gilt.

Zu welchen Zeiten darf man Laubsauger und Laubbläser verwenden?
Laubsauger und -bläser gehören zu den lautesten Gartengeräten und dürfen daher nur zu bestimmten Zeiten verwendet werden © RYOBI

Wann darf ich meinen Laubsauger / -bläser verwenden?

Seit 2002 regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, zu welchen Zeiten besonders lautstarke Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser, Rasentrimmer oder Kettensägen verwendet werden dürfen. Diese einheitlichen Mindestzeiten, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen, können von den Städten und Gemeinden um zusätzliche Ruhezeiten erweitert werden.

Einsatz nur werktags

Stand Dezember 2024 erlaubt die Maschinenlärmschutzverordnung den Einsatz solcher Geräte lediglich an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Was viele dabei nicht wissen: Der Samstag ist ebenfalls ein Werktag! Gänzlich ausgeschlossen ist die Verwendung von Laubsaugern und Laubbläsern an Sonn- und Feiertagen.

Europäische Umweltzeichen / EU Ecolabel

Einzige Ausnahme: Trägt der Laubsauger das Europäische Umweltzeichen nach Verordnung 1980/2000 des Europäischen Parlaments, auch EU Ecolabel genannt, entfallen die strengeren Ruhezeiten-Beschränkungen an Werktagen. Dies ist allerdings nur bei den wenigsten Modellen der Fall.

Zeiten beim Ordnungsamt erfragen

Wie bereits erwähnt, variieren die Zeiten je nach Kommune. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher beim zuständigen Ordnungsamt anfragen, zu welchen Zeiten Laubsauger und andere laute Gartengeräte verwendet werden dürfen. Wer gegen die Ruhezeiten verstößt muss im Falle einer Anzeige mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Welche Gartengeräte sind noch davon betroffen?

Neben Laubbläsern und -sammlern gibt es weitere Gartengeräte, die in diese Klasse fallen und ebenfalls nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden dürfen:

Grundsätzlich ist es ratsam, lautstarke Gartengeräte nur dann einzusetzen, wenn es wirklich notwendig ist. Wird deren Einsatz übertrieben, kann damit das sogenannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis verletzt werden. Bei vorsätzlichem Lärm, beispielsweise um den Nachbarn zu ärgern, kann es im schlimmsten Fall zur Nötigung kommen. Auf letztere stehen Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

THEMEN:   Laubsauger Recht Nachbarschaft

Autor Matthias Giller
Über den Autor
Matthias Giller
Matthias ist der Technik-Freak im Team und vereint am liebsten die Garten- und Pflanzenwelt mit technischen Spielereien wie Mährobotern und anderen Automationen. Seine Ausbildung absolvierte der studierte IT-Fachmann und Journalist bei einem bekannten Gartengerätehersteller.
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