Tierschutz

Nachtfahrverbot für Mähroboter: Immer mehr Städte schützen Wildtiere

Der Einsatz von Mährobotern in privaten Gärten wird immer beliebter, da sie leise, effizient und vollautomatisch die Rasenpflege übernehmen. Doch genau das wird zunehmend zum Problem: Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland schränken die nächtliche Nutzung von Mährobotern ein. Grund dafür ist vor allem der Schutz von Wildtieren.

Igel im Garten
Jedes Jahr verenden zahlreiche Wildtiere wie Igel durch Verletzungen, die sie durch Mähroboter erleiden

Igel häufig Opfer von Mährobotern

Vor allem in den Nacht- und Dämmerungsstunden sind viele Wildtiere aktiv, darunter auch geschützte Arten wie Igel. Die kleinen Säugetiere sind häufig Opfer von Mährobotern, die mit ihren scharfen Klingen selbstständig über den Rasen fahren und den Tieren damit schwere Verletzungen zufügen können. Da sich Igel bei Gefahr nicht in Sicherheit bringen, sondern zusammenrollen, sind sie dem Gerät schutzlos ausgeliefert. Tierschutzorganisationen schlagen deshalb schon seit Jahren Alarm und fordern klare Regelungen.

Einige Städte und Kommunen haben bereits reagiert und eigene Vorschriften erlassen, die den Betrieb von Rasenrobotern zu bestimmten Tageszeiten untersagen. Dazu gehören unter anderem Köln, Düsseldorf, Leipzig, Göttingen, Mainz und Nuthetal in Brandenburg. In der Regel beschränken sich diese Verbote auf die Nachtstunden, meist zwischen 20 und 22 Uhr und dem frühen Morgen. Ziel ist es, die aktive Zeit vieler Wildtiere besser zu schützen und ihre Verletzungsgefahr durch autonome Rasenmäher zu minimieren. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht sich für solche Beschränkungen aus und empfiehlt, Mähroboter ausschließlich tagsüber einzusetzen.

Lärmschutz ebenfalls ein Thema

Neben dem Tierwohl spielt auch der Lärmschutz eine Rolle. Obwohl moderne Mähroboter im Vergleich zu klassischen Rasenmähern deutlich leiser sind, gelten für Wohngebiete strenge Lärmgrenzwerte, insbesondere während der gesetzlichen Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. Laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) darf der Schalldruckpegel in dieser Zeit in allgemeinen Wohngebieten 40 Dezibel und in reinen Wohngebieten sogar nur 35 Dezibel nicht überschreiten. Zwar unterschreiten viele aktuelle Geräte diese Werte nominell, doch bereits geringe Störgeräusche können je nach Umgebungsbedingungen als Belästigung empfunden werden. Dies ist insbesondere in dicht bebauten Wohngebieten mit wenig Abstand zu Nachbargrundstücken oder Schlafzimmerfenstern problematisch.

Auch aus juristischer Sicht ist ein nächtlicher Einsatz nicht uneingeschränkt zulässig. Zwar sind Mähroboter offiziell als Gartengeräte eingestuft, deren Betrieb tagsüber erlaubt ist, doch die Einhaltung der Ruhezeiten hat Vorrang. Gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist der Betrieb werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Einsatz im privaten Bereich rechtlich angreifbar, wenn sich Anwohner gestört fühlen.

Empfehlung: Rasenroboter nur tagsüber mähen lassen

Gartenbesitzer sollten daher nicht nur auf die Geräuschentwicklung ihres Mähroboters achten, sondern auch die jeweiligen kommunalen Regelungen beachten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Gerät ausschließlich zwischen 7 und 20 Uhr laufen - nicht nur im Sinne eines guten Nachbarschaftsverhältnisses, sondern auch zum Schutz heimischer Wildtiere. Einige Kommunen schreiben sogar vor, dass Rasenroboter nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden dürfen.

Fest steht: Der Trend zu nächtlichen Fahrverboten für Mähroboter dürfte sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Für Kommunen, die sich für mehr Artenschutz und Ruhe in den Wohngebieten einsetzen, sind solche Regelungen ein einfaches, aber effektives Instrument.

THEMEN:   Igel Mähroboter Tiere

Autor Tim Sydekum
Über den Autor
Tim Sydekum
Als Gartenliebhaber und Gründer von mein-gartenexperte.de ist Tim zuständig für spannende Produkttests, interessante Berichte und informative Beiträge aller Art. Er hat eine technische Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Gartenbereich.
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