Baden-Württemberg verbietet Schottergärten
Zwar waren Steingärten in Baden-Württemberg bereits vor der Gesetzesänderung nicht zulässig, durch die starke Zunahme möchte die Landesregierung dieses Verbot allerdings bekräftigen. Mit der Gesetzesnovelle für mehr Artenvielfalt stellen Schottergärten zukünftig keine zulässige Gartennutzung mehr dar und müssen insektenfreundlich umgestaltet werden. Laut dem Umweltministerium sind auch Privatpersonen dazu angehalten, ihren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten.
Warum sind Schottergärten ein Problem?
Schottergärten fördern aktiv das Insektensterben. Durch die fehlenden Grünflächen werden der Lebensraum und die Nahrungsquellen vieler Tiere und Insekten stark beschränkt. Daher ist es wichtig, dass Gärten nicht zum überwiegenden Teil aus Beton- und Steinflächen bestehen, sondern eine möglichst große Pflanzenvielfalt bieten.
Aus welchem Grund sind Steingärten so beliebt?
Natürlich ist die Gartengestaltung grundsätzlich eine Geschmacksfrage. Warum immer mehr Gartenbesitzer vermehrt auf kahle Steingärten setzen, die zum überwiegenden Teil aus Kies oder Schotter bestehen, hat allerdings einen ganz pragmatischen Grund: Sie scheuen den Pflegeaufwand von Grünfläche und Pflanzen.
Dabei wird häufig außer Acht gelassen, dass auch Schottergärten nicht sonderlich pflegeleicht sind. Um die saubere Optik beizubehalten, muss die Steinfläche regelmäßig von herabgefallenem Laub und Blüten befreit werden. Andernfalls wachsen schnell Unkräuter, die mühsam gezupft werden müssen. Auch Algen und Moos, die sich mit der Zeit auf den Steinen bilden, lassen sich nur sehr aufwendig entfernen. Schnell sieht der Schottervorgarten ungepflegt aus.
Was müssen Hauseigentümer in Baden-Württemberg mit Schottergarten nun tun?
Besitzen Sie bereits einen steinbedeckten Garten oder Vorgarten, so sind die dazu verpflichtet, diesen zu beseitigen oder umzugestalten. Sie sind dabei grundsätzlich selbst in der Pflicht, diese Maßnahmen vorzunehmen, ansonsten drohen Kontrollen und Anordnungen, die erhebliche Mehrkosten verursachen können.
Einzige Ausnahme stellen derartige Gärten dar, die bereits vor der bestehenden Regelung in der Landesbauordnung (§ 9 Absatz 1 Satz 1) aus Mitte der 1990er Jahre angelegt wurden. Dies müssen Sie im Zweifelsfall allerdings nachweisen können.
Wo sind Schottergärten noch verboten?
Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Bundesländern und Kommunen sind Schottergärten bereits verboten. Darunter in Nordrhein-Westfalen, Herford, Halle (Westfalen), Xanten und zuletzt auch in Erlangen. Die Verbote sind in Bebauungsplänen und Freiflächengestaltungssatzungen gesetzlich untersagt.
Die Stadt Bielefeld bietet für Hausbesitzer noch einen zusätzlichen Anreiz. Sie fördert den Rückbau von Schottergärten und Versiegelungen im Vorgarten mit bis zu 500 Euro.
Bastian
Über Geschmack lässt sich ja streiten, aber nicht darüber, dass diese Steingärten unserer Tierwelt schaden. Sie sollten grundsätzlich überall verboten werden.