Nachbarschaftsrecht

Fallobst vom Nachbarn: Wem gehören Äpfel und Birnen?

Stehen Bäume nahe am Nachbargrundstück, kommt es bei Fallobst und Laub häufig zu Streit. Ist der Baumbesitzer für das Aufsammeln und Entsorgen der heruntergefallenen Früchte zuständig oder muss dies der Grundstücksbesitzer selbst erledigen? Wir klären über die Rechtslage auf.

Fallobst vom Nachbarn: Wem gehören Äpfel und Birnen?
Fällt Obst auf das Nachbargrundstück, stellt sich häufig die Frage, wer es beseitigen muss
Inhaltsverzeichnis

Wem gehört das Fallobst?

Im Spätsommer ärgern sich viele Gartenbesitzer über das Fallobst, dass von Nachbars Bäumen in den eigenen Garten fällt. Zwar darf man seinen Nachbarn freundlich bitten, die verdorrten Äpfel, Birnen und andere Früchte aufzusammeln und zu entsorgen, rein rechtlich gehört das Fallobst aber dem Grundstücksbesitzer.

Dies ist in § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und fällt unter "Überfall". Demnach gehören alle Früchte, die auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Grundstücksbesitzer. Gleiches gilt für Laub und andere Pflanzenteile, die rechtlich betrachtet Immissionen anderer Grundstücke sind, die geduldet werden müssen, sofern sie die Nutzung des Gartens nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (§ 906 BGB). Fallobst muss daher in der Regel selbst aufgesammelt und auf eigene Kosten entsorgt werden.

Zurückwerfen verboten

Entsorgt werden müssen die herabgefallenen Früchte übrigens über die üblichen Wege, wie dem eigenen Komposter oder der Biotonne. Zurückwerfen darf man Fallobst hingegen nicht.

Nur wenige Ausnahmen

Nur in Extremfällen, beispielsweise bei sehr großen Mengen, muss fremdes Fallobst auf dem eigenen Grundstück nicht akzeptiert werden. Hierzu gibt es allerdings nur Einzelfallentscheidung, wie vom Amtsgerichts Backnang (Az. 3 C 35/89) aus dem Jahr 1989. Im Fall war der gesamte Boden von Mostbirnen derart übersät, dass das Einsammeln unzumutbar wurde. Zudem erzeugten die herabgefallenen Birnen eine starke Geruchsbelästigung und zogen Bienen und Wespen an. Laut Gericht "kann es von einem Grundstückseigentümer nicht erwartet werden, dass er mehrmals in der Woche mehrere Stunden aufwendet, um Früchte, die von einem Baum auf dem Nachbargrundstück auf sein Grundstück fallen, einzusammeln".

Überhängende Früchte gehören dem Nachbarn

Stachelbeeren pflücken vom Nachbarn verboten
Auch vom Nachbarn überhängende Beeren von Sträuchern, wie Himbeeren oder Stachelbeeren, dürfen nicht einfach gepflückt werden

Anders sieht es mit den noch hängenden Früchten aus: So verlockend Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen oder Beeren auch aussehen, Früchte am Baum oder Strauch gehören dem Baumbesitzer. Dabei ist es unerheblich, wie weit ein Ast in das eigene Grundstück hineinragt. Der Nachbar hat daher auch das Recht, seine Erne über den Zaun einzuholen - beispielsweise mit Hilfe eines Obstpflückers. Das fremde Grundstück zur Abernte betreten darf er hingegen nicht.

Erst nach dem Abfallen gehört das Obst demjenigen, auf dessen Grundstück es liegt. Wichtig hierbei: Der Baum darf nicht geschüttelt werden, damit die Früchte herabfallen.

Störende Äste entfernen lassen

Stört nicht nur das Fallobst, sondern auch der herüberragende Ast vom Nachbargrundstück, kann § 910 des BGB angewendet werden. Dieser behandelt den Überhang von Wurzeln und Ästen, die die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Damit hat ein Grundstücksbesitzer die Möglichkeit, störende Äste vom Nachbarn entfernen zu lassen oder, sollte er der Aufforderung trotz Fristsetzung nicht nachkommen, selbst abzuschneiden.

Sonderregelungen

Anders als häufig angenommen, gehört Obst, dass auf öffentliche Grundstücke fällt, nicht der Allgemeinheit. In diesem Fall bleibt das Fallobst Eigentum des Baumbesitzers.

Eine weitere Sonderregelung gilt für Obstbäume, die vollständig auf einer Grundstücksgrenze wachsen. Die Früchte, wie auch das Holz bei gefällten Bäumen, gehören zu gleichen Teilen den angrenzenden Nachbarn.

THEMEN:   Recht Obst Nachbarschaft

Autor Tim Sydekum
Über den Autor
Tim Sydekum
Als Gartenliebhaber und Gründer von mein-gartenexperte.de ist Tim zuständig für spannende Produkttests, interessante Berichte und informative Beiträge aller Art. Er hat eine technische Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Gartenbereich.
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