Kinderlärm im Garten: Wie viel ist erlaubt?
Für die meisten Menschen sind lautstarke Kinder im Nachbargarten kein Problem. Spielen, toben und musizieren die Nachbarskinder allerdings den ganzen Tag in einer hohen Lautstärke, kann das selbst dem geduldigsten Nachbarn einmal viel werden. Dann stellt sich die Frage, wie viel Lärm geduldet werden muss und was der Gesetzgeber zu diesem Thema sagt.
Was sagt das Gesetz zu Belästigung durch Kinderlärm?
Der Gesetzgeber ist diesbezüglich in den letzten Jahren zunehmend "kinderfreundlicher" geworden. So definiert das Gesetz Kinderlärm heute als Krach, der durch den natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang von Kindern ausgelöst wird. Er bezieht sich hierbei auf das altersgerechte Verhalten und schließt ein, dass mehr Kinderlärm entsteht und zu dulden ist, je jünger die Kinder sind.
Bis zu welchem Kindesalter muss Lärm geduldet werden?
Ab einem Alter von 14 Jahren ist davon auszugehen, dass die Kindesentwicklung so weit fortgeschritten ist, dass eine Anpassung des Sozialverhaltens erfolgen kann. Das heißt, Jugendliche ab 14 Jahren können zu rücksichtsvollem Handeln angehalten werden. Das bezieht auch eine Reduzierung des Lärmpegels ein, wenn der Krach über ein "normales Maß" hinausgeht oder eventuelle Ruhezeiten nicht respektiert werden.
Was unter "normalem Maß" zu verstehen ist, hängt von der Situation ab und ist im Einzelfall zu betrachten. Liegt Ihr Garten in unmittelbarer Nähe eines Fußballplatzes, gelten beispielsweise schreiende Zurufe als normal. 14-Jährige, die allerdings vor Ihrem Haus auf der Straße lauthals Fußball spielen, müssen nicht geduldet werden. Gern treffen sich Jugendliche am Abend auch auf Spielplätzen. Ein Zutritt über 14 Jahren ist hier prinzipiell verboten und Sie müssen eventuelle Lärmbelästigungen nicht akzeptieren.
Wie viel Babygeschrei ist vom Nachbargarten zu dulden?
Lärm, der von Babys bis ins frühe Kleinkindalter ausgeht, ist prinzipiell zu jeder Tages- und Nachtzeit zu dulden. Der Gesetzgeber sieht hierbei ein natürliches Bedürfnis von Babys, das zu keinem Zeitpunkt verboten werden kann. Besonders bei Schreibabys kann es zu starken Lärmbelästigungen selbst aus geschlossenen Räumen bis in den eigenen Garten kommen, was so hinzunehmen ist.
Anders sieht es gegebenenfalls aus, wenn keinerlei Aktion von den Eltern des Babys ausgeht, um es zu beruhigen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eltern ihr Baby im Kinderwagen zum "Einschlaftraining" auf der Terrasse schreien ließen, während sie selbst abwesend sind, um sich der Lautstärke des Schreiens zu entziehen, Ihnen dieses aber zugemutet wird.
Wann gelten Ruhezeiten für Kinderlärm?
Ruhezeiten werden in manchen Gemeinden und vor allem mittels Hausverordnung bei Mietobjekten vorgeschrieben. Diese erstrecken sich in der Regel über die Mittagszeit von 12 oder 13 Uhr bis 14 oder 15 Uhr, abends ab 22 Uhr bis morgens um 6 oder 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeit rund um die Uhr.
Andere Ruhezeiten oder "Sperrzeiten" können durch Vermieter oder Hausverwaltungen in Bezug auf die Gartennutzung angesetzt werden. Ist beispielsweise die Gartennutzung ab 20 Uhr durch den Vermieter verboten, kann gegen anschließenden Kinderlärm, gleich welcher Art und welchem Kindesalter, angegangen werden. Hier stehen die Nutzungsregelungen und die Hausordnung hinter Ihnen. Eltern der "lauten" Kinder könnten dementsprechend vom Vermieter in die Verantwortung genommen werden. Das betrifft auch Kinderkrach, der aus dem Wohnbereich bis in den Garten dringt. Auch hierbei kommt es darauf an, ob es sich um "normalen" oder durchaus vermeidbaren Kinderkrach handelt.
Auf Privatgrundstücken haben Sie aber auch während der Ruhezeiten Kinderlärm von Babys und Kleinkindern hinzunehmen. Wenn Ihre Nachbarn mit Baby den Abend ebenso wie Sie auf der Terrasse verbringen möchten, müssen Sie akzeptieren, wenn das Baby in regelmäßigen Abständen schreit, weil es Hunger hat oder gewickelt werden muss.
Wie viel Kinderlärm ist bei Pool- und Trampolinnutzung hinzunehmen?
Solange keine offiziellen Ruhezeiten vorgeschrieben sind, haben Sie Kinderkrach hinzunehmen, der beim Trampolinspringen oder Spielen im Wasser entsteht. Befürchten Sie, dass der geplante Standort für den Frame Pool oder das Trampolin für Sie mehr Lärm bedeutet, sollten Sie Ihren Nachbarn frühzeitig darauf ansprechen und um einen Aufstellort bitten, der weiter von Ihrem Grundstück entfernt liegt.
Wann ist Kinderlärm als "über das Normale hinausgehend" zu betrachten?
Normal sind beispielsweise Babygeschrei, Kleinkind-Wutanfälle, Kinderweinen, lautes Lachen, Gekreische und laute Zurufe beim Spielen und Rennen auf Materialien mit hoher Geräuschentwicklung. Im Grunde genommen kann alles als "normaler" Kinderlärm betrachtet werden, der sich im Rahmen der altersgerechten Bedürfnisse und Verhaltensweisen sowie aus dem Spielen ergibt, die der freien Entfaltung zuzusprechen sind.
Handelt es sich aber um Lärm im Garten, der vermeidbar ist und nichts mit der freien Entfaltung zu tun hat, wird es schnell zu einem "über das normale Maß hinausgehend". Das umfasst zum Beispiel das Klopfen an Metallzaunpfählen, Lärm mit dem Schlagen von Gegenständen auf Steinen zu erzeugen oder langanhaltende, pausenlose Nutzung von lauten Trillerpfeifen. In diesen Fällen können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, sich derartigen und vermeidbaren Kinderlärm zu verbitten.
Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze für Kinderlärm auf Spielplätzen?
Der Gesetzgeber formuliert in § 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes deutlich, dass Kinderlärm beispielsweise beim Spielen auf Spielplätzen, in Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen mit sich bringen. Aus diesem Grund gibt es keinen maximalen Geräuschpegel, der als Richtwert per Lärmmessung heranziehbar ist, durch den Kinderlärm eingeschränkt oder verboten werden könnte.
Was tun, wenn Kinderlärm dauerhaft nervt?
Das Gesetz bietet nur wenig Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Kinderlärm im Garten zu wehren. Aber selbst wenn, sollten Sie immer erst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, denn schließlich ist eine gute Nachbarschaft Gold wert. In den meisten Fällen sehen das die Nachbarn auch so und suchen nach Lösungen in Ihrem Interesse. Dabei könnten Sie sie mit Vorschlägen unterstützen.
Manchen ist ihre Ruhe auch Geld wert und beteiligen sich finanziell gegebenenfalls an lärmreduzierenden Maßnahmen. Sie können auch den Spaten benutzen und zum Nachbarn hin hohe, dichte Pflanzen setzen, die Lärm filtern. Das empfiehlt sich vor allem, wenn der Kinderlärm von einer Kindertagesstätte oder einem öffentlichen Spielplatz kommt, denn dagegen können Sie sonst nichts tun.
Bleiben Nachbarn uneinsichtig und für Sie bleibt der Kinderlärm im Garten unerträglich, können Mieter beim Vermieter oder der Hausverwaltung Beschwerde einreichen. Als Gartenbesitzer bleibt nur der Weg zum Anwalt, der im Einzelfall prüft, ob Sie das Recht auf Ruhe rechtlich durchsetzen können.
Verfasse jetzt den ersten Kommentar!