Gartenrecht

Häufige Bußgelder im Garten: Darauf sollten Sie achten

Hausbesitzer genießen die Freiheiten, die ihnen ein eigener Garten bietet. Doch es gibt Regel und Vorschriften, die eingehalten werden müssen - andernfalls drohen teils hohe Bußgelder. Zu den häufigsten Fehlverhalten zählen Lärmbelästigung, Feuer und Umweltverschmutzung. Wir geben Tipps, worauf Sie bei der Gartenarbeit und -nutzung unbedingt achten sollten.

Bußgelder bei Fehlverhalten im Garten
Lärmbelästigungen durch Rasenmäher oder Laubbläser außerhalb der Ruhezeiten führen häufig zu Bußgeldern
Inhaltsverzeichnis

Lärmbelästigung und Ruhestörung

Beim Einsatz lautstarker Gartengeräte wie Rasenmähern, Kettensägen, Rasentrimmern oder Laubsaugern ist es wichtig, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu halten, die sich länderübergreifend hauptsächlich auf die Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsruhe beziehen. Die genauen Uhrzeiten bei Ihnen vor Ort erfragen Sie am besten direkt beim zuständigen Ordnungsamt.

Verstoßen Sie gegen die Ruhezeiten und Nachbarn fühlen sich in ihrem Recht der Ruhe gestört, kann das für Sie ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Besonders teuer kann es für Sie werden, wenn Sie an Sonn- und Feiertagen Sie Ihren lauten Rasenmäher oder Mähtraktor in Betrieb nehmen oder morgens um 6 Uhr mit dem Laubbläser die Nachbarschaft aufwecken. Dann drohen Ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Sind Sie Mieter und in der allgemeinen Hausordnung beziehungsweise in Ihrem Mietvertrag sind gesonderte Ruhezeiten vermerkt, haben Sie zwar mit keinem offiziellen Bußgeld zu rechnen, dafür kann der Vermieter oder die Hausverwaltung Ihnen bei Wiederholung nach einer vorausgegangenen Abmahnung die Kündigung aussprechen. Übrigens ist normaler Kinderlärm der jeweiligen Entwicklungsstufe entsprechend kein ausreichender Grund zur Kündigung.

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Bäume fällen und Hecken schneiden

Bußgeld wegen Baumfällung
Wer außerhalb der zulässigen Zeiten Bäume fällt oder Hecken schneidet, riskiert ein Bußgeld

Fällen Sie in Ihrem Garten Bäume, könnte das für Sie teuer werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ohne behördlich erteilte Genehmigung zwischen dem 1. März und 30. September gesunde oder belaubte Bäume fällen oder stark herunterschneiden. Das betrifft auch Hecken und Sträucher. Diese Regelung dient dem Schutz von Tieren, die hinter Laub und Nadeln brüten. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Größere Bäume mit Stamm und "lebende Zäune" dürfen Sie auch außerhalb der zeitlichen Begrenzung nur unter bestimmten Bedingungen fällen oder stark kürzen. Ein Grund ist zum Beispiel, wenn der Baum krank und nicht mehr zu retten ist oder eine akute Gefahr für Personen oder Sachen darstellt.

In jedem Fall sollte beim Naturschutzamt erfragt werden, ob ein Fällen oder ein starker Rückschnitt von Pflanzen erlaubt oder die Beantragung einer Genehmigung erforderlich ist. Sonst droht Ihnen schlimmstenfalls ein Bußgeld von 50.000 Euro.

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Kettensägen im Vergleich »

Grillen im Garten

Bußgeld beim Grillen im Garten
Grillen stellt zwar kein Vergehen darf, kann aber durch Rauchentwicklung oder Geruch die Nachbarn belästigen

Spätestens, wenn im Sommer die Grillsaison auf Hochtouren läuft, fühlt sich manch einer davon belästigt. In zahlreichen Fällen sind Nachbarn im Recht und Bußgelder können auferlegt werden. Unterschieden wird hierbei zwischen den Belästigungsarten, ob das Grillen im Garten überhaupt erlaubt ist und welche Grillverordnung in welchem Bundesland vorliegt.

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, dass das Grillen prinzipiell im eigenen Garten verbietet. Anders sieht es bei gemieteten Grundstücken aus. Vermieter und Hausverwaltungen dürfen das Grillen im Garten durch bestimmte Regelungen einschränken und auch gänzlich verbieten. Allerdings gilt auch für Eigentümer das Gesetz des belästigungsfreien Grillens. Dort, wo Sie durch das Grillen Nachbarn in ihrem Recht von Freiheit und Unversehrtheit einschränken, hört Ihr Recht des Grillens auf. Das ist über das Landesimmissionsschutzgesetz geregelt, über welches auch Eigentümern das Grillen unter bestimmten Umständen verboten werden kann.

Grillen trotz Verbot

Ist das Grillen vom Vermieter oder der Hausverwaltung verboten beziehungsweise wird gegen vertraglich festgesetzte Regeln verstoßen, findet in der Regel vorrangig eine interne Aktion anstelle von offiziellen Anzeigen mit Bußgeldstrafen statt. Meist gibt es erst eine Abmahnung und bei wiederholten Verstößen im schlimmsten Fall die Kündigung.

Rauch- und Geruchsbelästigung

Geht vom Grillen eine starke Rauch- und Geruchsbelästigung aus, kann eine Anzeige von Nachbarn zu einem Bußgeld führen. Jeder Nachbar, ganz gleich ob Mieter oder Eigentümer, hat das Recht gegen gesundheitsgefährdende Situationen vorzugehen. Wenn Sie nicht auf die Verhinderung einer übermäßigen Rauch- oder Geruchsentwicklung achten, könnten im Falle einer Anzeige bei der Polizei oder dem Ordnungsamt Bußgelder drohen. Dies fällt unter das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Je nach Bundesland können die Bußgelder variieren. Aber in den meisten Fällen sehen sie so aus:

  • Rauch ohne erhebliche Nachteile und/oder Belästigung der Nachbarn: zwischen 150 und 1.500 Euro
  • Rauch, der erhebliche Nachteile und/oder Belästigungen von Nachbarn mit sich bringt: 500 bis 15.000 Euro

Mehr zum Thema: Grillen im Garten: Was ist erlaubt, worauf muss man achten?

Gartenabfällen verbrennen und offene Feuerstellen

Bußgeld beim Verbrennen von Gartenabfällen
Offene Feuer sind im Garten genauso verboten wie das Verbrennen von Gartenabfällen

Beim Rasenmähen und Schneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern fallen regelmäßig Gartenabfälle an, die entsorgt werden müssen. Manch Gartenbesitzer ist dann versucht, diese einfach zu verbrennen. Doch das Verbrennen von Gartenabfällen ist in der Regel nicht erlaubt. Sofern möglich, müssen pflanzliche Abfälle in der Biotonne entsorgt oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Eine Ausnahmegenehmigung, wenn dieser Aufwand unzumutbar ist, erteilen Behörden nur selten.

Gleiches gilt für eine offene Feuerstelle im Garten, die ebenfalls genehmigungspflichtig ist. Ein gemütliches Lagerfeuer ohne Behördenaufwand ist lediglich mit einer Feuerschale oder einem Feuerkorb möglich, die als geschlossene Feuerstellen angesehen werden und keiner Genehmigung bedürfen.

Ein unerlaubtes Feuer, ganz gleich welcher Art, kann mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 150 Euro geahndet werden. Je nach Bundesland können die Strafen allerdings auch bis zu 5.000 Euro betragen.

Auch interessant: Feuer im Garten machen: Was ist erlaubt, was verboten?

Laub auf dem Gehweg

Bußgeld bei Laub und Schnee auf dem Gehweg
Hausbesitzer müssen stets für sichere Gehwege sorgen und sind daher verpflichtet, Laub und Schnee zu räumen

Nasses Laub stellt eine Unfallgefahr für Passanten dar, wenn es in großer Menge auf dem eigenen Gehweg entlang Ihres Grundstückes liegt. Dabei ist es unerheblich, ob die Blätter von Ihren Bäumen, dem Nachbargrundstück oder öffentlichen Bäumen und Sträuchern stammen. In der Regel ist der Grundstücksbesitzer für die Entfernung verantwortlich. Dabei reicht es nicht aus, die Blätter lediglich auf die Straße zu fegen. Sie sind verpflichtet, das Laub von der öffentlichen Fläche zu sammeln und es ordnungsgemäß zu entsorgen.

In den meisten Gemeinden gibt es hierfür einen Zeitrahmen, der sich üblicherweise an Werktagen inklusive Samstagen zwischen 7 und 20 sowie zwischen 9 und 20 an Sonn- und Feiertagen erstreckt - und dann auch nur, wenn eine nahezu geschlossene Laubdecke vorhanden ist. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, können hohe Bußgelder verhängt werden. Rutscht ein Fußgänger auf dem liegengebliebenen Laub aus und verletzt sich, werden Sie per Gesetz persönlich für Personen- und Sachschäden in die Haftung genommen.

Erkennt das Ordnungsamt einen Verstoß gegen die Laubentfernungspflicht, sind Bußgelder fällig, deren Höhe je nach Bundesland variiert. Folgend die teuersten und weitere Beispiele für Bußgelder:

  • Hamburg: bis zu 50.000 Euro
  • Berlin: bis zu 10.000 Euro
  • Niedersachsen: bis 5.000 Euro
  • Thüringen: bis 5.000 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: bis 1.300 Euro

Schnee und Eis auf dem Gehweg

Wie schon beim Laub, so können auch Schnee und Eis auf dem Gehweg zu einer Gefahr für Passanten werden. Sie sind als Grundstücksbesitzer daher verpflichtet, im Winter für einen geräumten Gehweg zu sorgen. Entweder mit Hilfe eines Schneeschiebers bzw. einer Schneefräse oder durch das Ausstreuen von Split.

Unser Experten-Tipp:
Verwenden Sie zum Beseitigen des Schnees auf kein Fall Salz, da dies ausschließlich professionellen Räumdiensten vorbehalten ist.

Kommen Sie Ihrer Pflicht auch hier nicht nach, drohen ebenfalls Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, die wie immer von Bundesland zu Bundesland variieren. Kommt ein Passant zu Schaden, müssen Sie neben einem Bußgeld mit einem Schadensanspruch des Betroffenen rechnen. Dies beruht auf zivilrechtlichen Gründen, die sich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beziehen.

Geschützte Insekten fangen oder töten

Bußgeld beim Entfernen von Wespennestern
Geschützte Insektenarten dürfen weder gefangen, getötet noch vertrieben werden

Es gibt einige Insektenarten, die in Deutschland unter Naturschutz stehen. Dazu gehören unter anderem Wespen, Hornissen, wilde Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Diese Insekten dürfen weder gefangen, noch getötet oder vertrieben werden. Haben Sie ein Bienen- oder Wespennest auf Ihrem Grundstück gefunden, dürfen Sie es nicht ohne weiteres entfernen. Ansonsten können Bußgelder bis zu 65.000 Euro drohen. Wesentlich günstiger ist dahingehend die Beauftragung eines Fachmanns, der die Insekten fachgerecht umsiedelt.

Lediglich Allergiker sind von einem Bußgeld ausgenommen, sofern sie von einem Tier bedroht und durch einen Stich in Lebensgefahr gebracht würden.

Mehr zum Thema: Wespennest selbst entfernen und umsiedeln: Infos und Tipps

Gartenhaus errichten

Ein Garten- oder Gerätehaus bietet ausreichend Platz für Werkzeuge, Gartengeräte oder Fahrräder. Je nach Größe ist hierfür allerdings eine Baugenehmigung erforderlich. Die Vorgaben variieren auch hier in den einzelnen Bundesländern, weshalb es sich empfiehlt, vor dem Bauen oder Aufstellen Kontakt zum zuständigen Bauamt aufzunehmen. Ein Verstoß gegen die Bauordnung wird in einigen Ländern mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt.

Unser Experten-Tipp:
Selbst wenn Sie ein bereits vorhandenes Gartenhaus umsetzen, verändern oder erneuern möchten, sollten Sie vorher Rücksprache mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt halten. In den meisten Fällen ist allerdings keine neue Baugenehmigung erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine Anzeige wegen Ruhestörung?

Lärmbelästigung wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet. Stören Sie Ihre Nachbarn nachts oder während der Ruhezeiten, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden. Die Strafe hängt dabei vom Bundesland sowie der Schwere des Vergehens ab. In der Regel liegt das Bußgeld in einem dreistelligen Bereich zuzüglich Verwaltungskosten.

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Welche Gartenarbeiten sind im Sommer verboten?

Vor allem in den Sommermonaten gibt es mehrere Arbeiten, die Sie im Garten vermeiden sollten. Dazu zählen vor allem das Fällen von Bäumen und das starke Zurückschneiden von Hecken. Vom 1. März bis zum 30. September ist dies aus Tierschutzgründen nur mit behördlicher Genehmigung gestattet. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen kann schnell zu Ärger führen, da offen Feuer in der Regel ebenfalls verboten sind.

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Muss ich Laub und Schnee auf Gehwegen beseitigen?

Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, sowohl Laub als auch Schnee von öffentlichen Gehwegen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Je nach Gemeinde gibt es hierfür einen gewissen zeitlichen Spielraum, bis wann die Räumung erfolgt sein muss. Kommen Sie der Verpflichtung nicht nach, kann dies zu erheblichen Bußgelder führen.

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THEMEN:   Recht Feuer Gartengeräte Nachbarschaft

Autor Tim Sydekum
Über den Autor
Tim Sydekum
Als Gartenliebhaber und Gründer von mein-gartenexperte.de ist Tim zuständig für spannende Produkttests, interessante Berichte und informative Beiträge aller Art. Er hat eine technische Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Gartenbereich.
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