Baurecht

Gartengeräte besser nicht in der Garage aufbewahren

Viele nutzen ihre Garage als Abstellraum für Gartengeräte und weitere Dinge, die sie gerade nicht benötigen. Für das Auto ist dann häufig kein Platz mehr. Doch Vorsicht, die Garage anderweitig zu verwenden kann teuer werden!

Gartengeräte in der Garage aufbewahren verboten
Laut Garagenverordnungen der Bundesländer ist es untersagt, etwas anderes als Fahrzeuge in einer Garage zu verwahren

Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenschere, Rechen, Häcksler, Grill, Gartenstühle - wohin nur mit den vielen Gartengeräten und -möbeln, wenn sie gerade nicht benötigt werden? Diese Frage stellen sich viele Gartenbesitzer ohne Schuppen und denken dabei häufig als erstes an ihre Garage als Alternative. Was die wenigsten allerdings wissen: In den meisten Bundesländern ist es gesetzlich verboten, die Garage zu zweckentfremden.

Garagennutzung wird in der Garagenverordnung geregelt

Diese ist laut Garagenverordnung (GarVO, GaVO oder GaStellV) nur als Nutzfläche definiert und darf ausschließlich zur Verwahrung von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Eine Verwendung als Lagerfläche ist in der Regel untersagt. Allerdings gibt es in den Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländern gelegentlich Grauzonen, die zumindest die Lagerung von Fahrzeugzubehör ermöglichen. Dazu zählen Sommer- und Winterreifen, Dachgepäckträger, Wagenheber und ähnliches.

Bereits bei Fahrrädern sieht der Gesetzgeber eine andere Regelung vor. Diese werden lediglich in der Garage toleriert, wenn sie das Ein- und Ausparken nicht behindern. Bei kleinen Garagen empfiehlt es sich daher, die Räder an die Wand zu hängen.

Gänzlich verboten ist hingegen das Abstellen und Überwintern von Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern und das Lagern von ausrangierten Möbeln, Getränkekisten, Farbeimern und sonstigen anderen Gegenständen.

Bußgeld bei Zweckentfremdung

Wer seine Garage zweckentfremdet, muss bei einer Anzeige gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Bei Mietgaragen könnten Sie zudem Ärger mit dem Vermieter oder der Mietergemeinschaft bekommen. Nicht selten sind hierfür aufmerksame Nachbarn verantwortlich.

Abstell-Alternativen zur Garagen

Sofern Sie im Garten ausreichend Platz zur Verfügung haben, sollten Sie stattdessen ein Geräte- oder Gartenhaus zur Aufbewahrung nutzen. Diese gibt es in verschiedenen Größen und Materialien im Baumarkt oder können auch direkt online erworben werden. Größere Häuser, beispielsweise aus Holz, lassen sich zudem hervorragend als Partyraum nutzen. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

THEMEN:   Rasenmäher Recht Gartengeräte

Autor Tim Sydekum
Über den Autor
Tim Sydekum
Als Gartenliebhaber und Gründer von mein-gartenexperte.de ist Tim zuständig für spannende Produkttests, interessante Berichte und informative Beiträge aller Art. Er hat eine technische Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Gartenbereich.
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